Schweizerisches Sozialarchiv Newsletter 1/2021

Newsletter (in German)

Liebe Vereinsmitglieder, Freundinnen und Freunde des Schweizerischen Sozialarchivs
 

Im ersten Newsletter des Jahres 2021 widmet sich Christian Koller dem Schweizer Frauenstimmrecht. In seinem Leitartikel beschreibt er den langen Weg der Schweizer Zivilgesellschaft zum stimmrechtlichen Egalität und zeigt wieder erstaunliche Quellen aus den Beständen des Sozialarchivs.

Wir berichten über ein spannendes Gemeinschaftsprojekt des Schweizerisches Sozialarchivs, des Vereins Memoriav und des Videoladen Zürich - digitalisiert werden Videomaterialien mit Aufnahmen der Vollversammlungen der Achtziger-Bewegung. Dadurch bietet sich ein einzigartiger Blick hinter die Kulissen - man sieht etwa Jugendliche bei der Demo-Vorbereitung oder die Folgen nach einem Tränengaseinsatz.

Die Bibliothek informiert über den geglückten Start von Swisscovery und SLSP und präsentiert wieder einige interessante Buchempfehlungen. Dieses mal fehlt die gewohnte Zuwachsliste - das liegt am Erwerbungsstopp, der mit der Systemumstellung im Dezember 2020 einherging. Im nächsten Newsletter werden Sie diese Inhalte wieder finden.

Wie immer wünschen wir Ihnen viel Spass beim Lesen und Erkunden unseres Newsletter und freuen uns über ihr Feedback. Bleiben Sie gesund!
 

Vassil Vassilev, Leiter Benutzung
 


 

Vor 150 bis 30 Jahren: Der lange Weg zum Schweizer Frauenstimmrecht

In den vergangenen Jahren feierten unsere Nachbarländer Deutschland und Österreich Frauenwahlrechtsjubiläen. Ein Jahrhundert nach den demokratischen Revolutionen zu Ende des Ersten Weltkriegs befasste sich eine ganze Reihe von Veranstaltungen und Publikationen mit Geschichte, Gegenwart und Zukunft der politischen Rechte der Frauen. 2021 ist nun Jubiläum in der Schweiz. Verschiedene Bücher dazu sind bereits erschienen und in der ersten Jahreshälfte öffnen mehrere Ausstellungen, die zum Teil auch Exponate aus dem Schweizerischen Sozialarchiv zeigen. Hierzulande gibt es indessen keine 100 Jahre, sondern erst ein halbes Jahrhundert Frauenstimmrecht zu feiern. Wenn man genau hinsieht, sogar noch weniger: Das erste eidgenössische Parlament, das vollständig nach dem allgemeinen Männer- und Frauenstimmrecht gewählt wurde, trat sein Amt erst im Herbst 1991 an. Das Thema Frauenstimmrecht figurierte zu jenem Zeitpunkt aber auch in der Schweiz seit über einem Jahrhundert auf der politischen Agenda.
 
Frauenstimmrecht als Forderung und Praxis von der Französischen Revolution bis zum Ersten Weltkrieg

Das 19. Jahrhundert war geprägt von Kämpfen zwischen alten Eliten, die an feudalen, ständischen und zünftischen Privilegien der Vormoderne festhalten wollten, und den aufstrebenden Gesellschaftsschichten aus dem Bürgertum und zunehmend auch der Industriearbeiterschaft, die auf Parlamentarisierung und Demokratisierung drängten. In diesem Prozess, der in unterschiedlichen Regionen Europas zeitlich und inhaltlich verschieden ablief, standen auch die politischen Rechte von Frauen zur Disposition. Auf der einen Seite wurden vormoderne Einflussmöglichkeiten von Frauen als „Ersatzmänner“ – von der Meisterwitwe im zünftischen Handwerk über die Grossgrundbesitzerin bis zur Monarchin – durch die am Ideal der gleichberechtigten männlichen Staatsbürger orientierten liberalen Kräfte zurückgedrängt. Auf der anderen Seite erhoben sich früh Stimmen, die eine Ausdehnung des staatsbürgerlichen Gleichheitsideals der Französischen Revolution auch auf die Frauen forderten. Bis zum Ersten Weltkrieg waren ihre Erfolge in Europa bescheiden, hingegen setzte sich das Frauenstimmrecht bereits in mehreren von EuropäerInnen kolonisierten und besiedelten Territorien in Übersee durch.

Emilie Gourd, Präsidentin des „Schweizerischen Verbands für Frauenstimmrecht“ von 1912 bis 1928 (SozArch F Fb-0009-28)

Auch die Schweiz wurde von diesem Prozess erfasst. Im Europa des 19. Jahrhunderts war sie eine Vorreiterin von Volksherrschaft und allgemeinem Männerwahlrecht, auch wenn bei der Bundesstaatsgründung von 1848 Juden sowie in vielen Kantonen Armengenössige und Steuerschuldner vorerst noch vom Wahlrecht ausgeschlossen blieben. Bei den politischen Rechten der Frauen hingegen tat sich zu jener Zeit wenig. 1833 gewährte das Berner Gemeindegesetz Grundbesitzerinnen Mitbestimmung in der Gemeindeversammlung, wo sie sich jedoch durch einen Mann vertreten lassen mussten. 1852 wurde dieses feudale Mitbestimmungsrecht auf Ledige und Witwen eingeschränkt, 1887 sogar ganz abgeschafft. Im Zuge der demokratischen Verfassungsrevision im Kanton Zürich von 1868/69 forderte eine anonyme Eingabe von „mehreren Frauen aus dem Volk“, die ihren „guten Namen nicht der Spottlust böser Zungen preisgeben“ wollten, die „Wahlberechtigung und Wahlfähigkeit für das weibliche Geschlecht in allen sozialen und politischen Angelegenheiten und Beziehungen“: „Es wäre traurig und beschämend, wenn Jeder von den Männern des Volkes nur die vollste Freiheit für sich, nicht aber für Andere und am wenigsten für uns Frauen in Anspruch nähme.“ Diakon Hirzel aus Zürich setzte sich immerhin dafür ein, dass „in Kirchen- und Schulgemeinde-Versammlungen die in der Gemeinde verbürgerten und niedergelassenen Frauenspersonen (verheirathete und unverheirathete) das Stimmrecht erhalten unter denselben Bedingungen wie die Männer“. Selbst diese moderate Forderung fand aber keinen Eingang in die neue Verfassung, die damals demokratischste der Welt (s. Newsletter 1/2019).

Am 8. Februar 1920 lehnten die Zürcher Männer das kantonale Frauenstimmrecht mit rund 80% ab (SozArch F Ka-0001-038, Urheberin: Dora Hauth-Trachsler)

Im Jahre 1886 reichten 139 Frauen unter Führung der Genfer Frauenrechtlerin Marie Goegg-Pouchoulin eine Frauenpetition an die Eidgenössischen Räte ein. Am 1. Januar 1887 publizierte die „Züricher Post“ den Artikel „Ketzerische Neujahrsgedanken einer Frau“, in dem die Bündnerin Meta von Salis, die im selben Jahr als erste Frau an der Universität Zürich in Geschichte doktorierte, erstmals in der Deutschschweiz öffentlich das Frauenstimmrecht forderte. In den folgenden zwei Jahrzehnten entstanden verschiedene Organisationen, die sich für eine rechtliche Besserstellung der Frauen einsetzten und schliesslich auch die Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts forderten. So gründete Emilie Kempin-Spyri, die erste habilitierte Juristin der Schweiz, 1893 den Zürcher „Frauenrechtsschutzverein“, der mit Petitionen und Referaten an die Öffentlichkeit trat und eine Rechtsberatungsstelle für Frauen einrichtete. 1893 fusionierte der „Frauenrechtsschutzverein“ mit dem „Schweizerischen Verein für Frauenbildungsreform“ zur „Union für Frauenbestrebungen“, die sich dann 1930 in „Frauenstimmrechtsverein Zürich“ umbenennen sollte. 1896 fand im Rahmen der Genfer Landesausstellung der erste „Schweizerische Kongress für Fraueninteressen“ mit rund 300 Delegierten statt, die die Frauenstimmrechtsfrage kontrovers diskutierten. Ein knappes Jahr später publizierte der Staatsrechtsprofessor und freisinnige Nationalrat Carl Hilty im „Politischen Jahrbuch der Schweiz“ einen umfangreichen Artikel zum Frauenstimmrecht, der bei der Einführung ein schrittweises Vorgehen empfahl und in der sich formierenden Frauenbewegung eine breite Resonanz erfuhr.

1900 entstand als Dachverband der bürgerlichen Frauenorganisationen der „Bund Schweizerischer Frauenvereine“ (BSF) unter dem Präsidium der Berner Patrizierin Helene von Mülinen. Den Kampf für das Frauenstimmrecht führte in der Folge aber hauptsächlich eine andere Dachorganisation, der 1909 gegründete „Schweizerische Verband für Frauenstimmrecht“ (SVF, später: Schweizerischer Verband für Frauenrechte), dessen Archiv heute im Schweizerischen Sozialarchiv lagert. Die ab 1905 entstehenden kantonalen Frauenstimmrechtsvereine, deren zu jener Zeit insgesamt etwa 800 Mitglieder vor allem aus dem protestantisch-liberalen Bürgertum stammten, entfalteten eine rege Öffentlichkeitsarbeit. Ihre Erfolge waren zunächst aber bescheiden. Immerhin führte 1905 die evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich das passive Frauenwahlrecht ein, 1909 der Kanton Waadt sogar das ganze kirchliche Frauenstimmrecht. Den Frauenstimmrechtsvereinen gehörten auch männliche Mitglieder an. Selbst das Gründungspräsidium des SVF ging mit dem liberalen Grossrat Auguste de Morsier, der 1907 die „Association genevoise pour le suffrage féminin“ gegründet hatte, an einen Mann. Ab 1912 wurde der SVF dann durchgehend von Frauen präsidiert.

Frauenstimmrecht im Schneckentempo an der SAFFA 1928 (SozArch F Fb-0021-29)

Parallel dazu entwickelte sich auch in den Arbeiterorganisationen eine Frauenstimmrechtsbewegung. Der 1890 entstandene „Schweizerische Arbeiterinnenverband“ forderte 1893 erstmals das Frauenstimmrecht. Das SP-Parteiprogramm von 1904 enthielt dann den Punkt „Gleichstellung der Frau mit dem Manne im öffentlichen und Privatrecht; als Anfang: Ausdehnung des aktiven und passiven Wahlrechts der Frau für die Schul-, Kirchen- und Armenbehörden“. 1912 war das Frauenstimmrecht erstmals Gegenstand einer Debatte am SP-Parteitag. Neben den beiden einzigen weiblichen Delegierten ergriffen auch eine Reihe von Parteigrössen zugunsten des Frauenstimmrechts das Wort. Der spätere Kommunist Fritz Platten meldete aber den Vorbehalt an, „über unsere Ideen nicht aufgeklärte“ Proletarierinnen würden den Stimmzettel „im reaktionären Sinne“ gebrauchen und die Frau müsste bei einer Gewährung des Stimmrechts „bei ihrem psychischen Zustand eine Wandlung vollziehen“. Im selben Jahr forderte die SP St. Gallen im Grossen Rat erfolglos das kantonale Frauenstimmrecht. Weitere Vorstösse in anderen Kantonen fruchteten ebenfalls nicht.

Mit dem Erstarken der Frauenstimmrechtsbewegung ab der Jahrhundertwende folgte die Schweiz einem internationalen Trend. Bereits während der Französischen Revolution hatte die Schriftstellerin Olympe de Gouges 1791 in ihrer „Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne“ die politische und rechtliche Gleichstellung der Geschlechter gefordert. Während des 19. Jahrhunderts wurde das allgemeine Frauenstimmrecht aber nirgends in Kontinentaleuropa verwirklicht. Einzelne Ansätze dazu gab es hingegen in Übersee in jungen Staaten mit noch wenig gefestigten politischen und gesellschaftlichen Strukturen. Im US-Bundesstaat New Jersey konnten reiche Frauen unter dem Zensuswahlrecht des späten 18. Jahrhunderts wählen, verloren dieses Recht dann aber 1807 bei der Einführung des allgemeinen Männerwahlrechts. Ab 1838 waren in Kentucky steuerzahlende Witwen und weibliche Haushaltsvorstände in Schul- und Steuerangelegenheiten stimmberechtigt. Die Gemeinde Vélez im Nordosten Kolumbiens führte 1853 das Frauenwahlrecht ein. 1862 erhielten in der argentinischen Provinz San Luis Frauen, die lesen und schreiben konnten, das Wahlrecht auf Gemeindeebene.

In den USA gab es in den 1840er Jahren mehrere Petitionen zugunsten des Frauenwahlrechts und ab den 1860er Jahren entstanden verschiedene Frauenwahlrechtsorganisationen. 1872 kandidierte die Frauenrechtlerin Victoria Woodhull für die „Equal Rights Party“ sogar bei den Präsidentschaftswahlen. Dabei nutzte sie die Kuriosität aus, dass Frauen zwar kein aktives Wahlrecht hatten, die Wählbarkeit hingegen nicht ausdrücklich auf die Männer eingeschränkt war. Ihre Stimmen wurden indessen nicht ausgezählt, da sie das erforderliche Wahlalter von 35 Jahren noch nicht erreicht hatte. Nächste weibliche Präsidentschaftskandidatin war 1884 die Rechtsanwältin Belva Lockwood. Sie kam auf 4'194 (männliche) Stimmen (0,05%) und kandidierte vier Jahre darauf erneut. Das „Territory“ Wyoming hatte schon 1867 das aktive Frauenwahlrecht eingeführt und behielt es auch 1890 nach der Erhebung zum US-Bundesstaat bei. Auch in den verschiedenen frühsozialistischen Siedlungsprojekten der USA war das Frauenstimmrecht ein Thema. Die in den frühen 1850er Jahren in Adams County (Iowa) entstandene Gemeinschaft der ikarischen Bewegung nach der Gesellschaftsutopie Etienne Cabets spaltete sich Mitte der 1870er Jahre sogar wegen der Frauenstimmrechtsfrage. Im zur Jahrhundertmitte entstandenen Mormonenstaat Utah wurde das Frauenwahlrecht 1870 eingeführt, 1887 wieder abgeschafft und 1896 erneut eingeführt. Die Einführung des Frauenwahlrechts stand hier im Zusammenhang mit den Bestrebungen der Mormonen, die vom Kongress bekämpfte Polygamie zu verteidigen. 1893 führte der Bundesstaat Colorado das Frauenwahlrecht ein – als weltweites Novum geschah dies per Volksbeschluss. Bis zum Ersten Weltkrieg folgten Idaho (1896), Washington (1910), Kalifornien (1911), Arizona (1912), Oregon (1912), Kansas (1912), Alaska (1913), Montana (1914) und Nevada (1914). Im Jahre 1910 reichten die Frauenwahlrechtsorganisationen dem Kongress eine Petition ein, die von 400'000 Frauen unterzeichnet war. Die Kunde von diesen Entwicklungen erreichte auch frühzeitig die Schweiz. Dies bezeugt ein Wagen am Zürcher Sechseläuten-Umzug von 1870, auf dem unter dem Motto «Amerikanische Verhältnisse» als Frauen verkleidete Zünfter rauchten, Zeitungen lasen und am Rednerpult gestikulierten.

Auch im Pazifikraum gab es frühe Ansätze. Die Nachfahren der Meuterer der „Bounty“ auf den Pitcairninseln kannten in ihrer rudimentären staatlichen Organisation seit 1838 das Frauenstimmrecht. In Neuseeland gab es ab 1878 eine Reihe von erfolglosen Gesetzesvorlagen für das Frauenwahlrecht. Eingeführt wurde dieses dann 1893, im selben Jahr wie auf den Cookinseln. 1894 führte auch die Kolonie South Australia, wo Grundbesitzerinnen schon seit 1861 wählen durften, das allgemeine Frauenwahlrecht ein, 1899 folgte Western Australia. Ein Jahr nach dem Zusammenschluss der australischen Kolonien wurde 1902 das Frauenwahlrecht im „Commonwealth of Australia“ auch auf Bundesebene verwirklicht.

Emmeline Pankhurst, die führende Figur der britischen Suffragetten-Bewegung, trat zwei Mal im Gefängnis in den Hungerstreik (SozArch F Ka-0002-165)

In Grossbritannien konnten im frühen 19. Jahrhundert, als weniger als 3% der Bevölkerung das an ein hohes Vermögen gebundene Wahlrecht zum Parlament besassen, einige reiche Frauen an Wahlen teilnehmen. Mit der Reform von 1832, die das Wahlrecht auf die oberen Mittelschichten ausweitete, wurden Frauen aber ausdrücklich ausgeschlossen. Hingegen räumte das Gemeindewahlgesetz von 1869 alleinstehenden, Steuern zahlenden Frauen das Wahlrecht ein. 1894 wurde dieses auf gewisse verheiratete Frauen ausgedehnt, so dass um die Jahrhundertwende rund eine Million Frauen auf den Wahllisten für Gemeindewahlen registriert waren. Ab den 1860er Jahren entstanden verschiedene Organisationen, die sich für das Frauenwahlrecht ins Parlament stark machten. Nach Jahrzehnten erfolgloser Lobbytätigkeit bei Parlamentsmitgliedern und in der Öffentlichkeit gründeten 1903 Emmeline Pankhurst und ihre Töchter die militante „Women’s Social and Political Union“ (WSPU), deren Mitglieder bald als „Suffragetten“ bekannt wurden. 1908 organisierte die WSPU eine Demonstration im Londoner Hyde Park, an der sich rund 300'000 Menschen beteiligten. Die WSPU setzte aber auch auf Aktionen zivilen Ungehorsams, die sich in den letzten Jahren vor dem Ersten Weltkrieg zunehmend radikalisierten. Dazu gehörten das Anketten an Zäune im Zentrum von London, Steinewerfen gegen Polizisten und Fensterscheiben, Brandstiftungen gegen Kirchen und Briefkästen und sogar Bombenanschläge, etwa 1913 auf das Landhaus von Schatzkanzler David Lloyd George. Premierminister Herbert Asquith wurde von Aktivistinnen mit Pfeffer und einer toten Katze beworfen. Verhaftete WSPU-Mitglieder traten im Gefängnis in den Hungerstreik und wurden zwangsernährt. 1913 warf sich die Suffragette Emily Davison, eine Absolventin der Oxford University, nach neun Verhaftungen und sieben Hungerstreiks beim Epsom Derby vor das Rennpferd König Georg V. und starb wenige Tage darauf an den dabei erlittenen Verletzungen.

Carrie Chapman Catt, Präsidentin der „International Woman Suffrage Alliance“ von 1904 bis 1921 (SozArch F Fb-0007-34)

Auch auf internationaler Ebene schloss sich die Frauenstimmrechtsbewegung zusammen. 1902 fand in Washington die erste internationale Frauenstimmrechtskonferenz statt. In Vorbereitung darauf gründeten deutsche Frauenrechtlerinnen den „Deutschen Verband für Frauenstimmrecht“. Auf der zweiten internationalen Frauenstimmrechtskonferenz von 1904 in Berlin wurde dann die „International Woman Suffrage Alliance“ (IWSA) aus der Taufe gehoben. Ihr Präsidium übernahm mit Carrie Chapman Catt die führende Figur der „National American Woman Suffrage Association“. Parallel zu diesen bürgerlich geprägten Organisationen entstand auf dem Kongress der Zweiten Internationale von 1907 die „Sozialistische Fraueninternationale“ mit Clara Zetkin als Sekretärin. Diese Organisation initiierte 1910 den 8. März als Weltfrauentag, der zunächst vor allem der Wahlrechtsforderung Nachdruck verleihen sollte und 1911 auch in 15 Ortschaften der Schweiz erstmals gefeiert wurde.

In Europa hatte die Frauenstimmrechtsbewegung bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs indessen noch wenig Erfolg. Immerhin führte das unter russischer Oberhoheit stehende Finnland 1906 zusammen mit dem allgemeinen Männerwahlrecht auch das aktive und passive Frauenwahlrecht ein. Bei den ersten demokratischen Wahlen im folgenden Jahr wurden 19 Frauen ins 200-köpfige finnische Parlament gewählt. In Norwegen durften Grundbesitzerinnen und Ehefrauen von Grundbesitzern ab 1901 auf lokaler, ab 1907 auch auf nationaler Ebene wählen. 1913 wurde dann auch hier das allgemeine Frauenwahlrecht eingeführt.
 
Aufbruchstimmung und Rückschläge nach dem Ersten Weltkrieg

Der Erste Weltkrieg brachte auch für die Frauenstimmrechtsbewegung einen gewaltigen Einschnitt. Die Mobilisation der Männer in die Armeen führte dazu, dass viele „männliche“ Positionen in Industrie und Landwirtschaft von Frauen übernommen wurden. Dies nährte Hoffnungen auf eine Einführung des Frauenstimmrechts als Anerkennung dieser Leistungen. In Grossbritannien führte die Frage, ob die Suffragetten-Bewegung nun mit der Regierung zusammenarbeiten und die Kriegsanstrengungen unterstützen oder eine oppositionell-pazifistische Haltung einnehmen solle, allerdings zu Spaltungen der WSPU und einer dauerhaften Entfremdung zwischen Emmeline Pankhurst, die 1926 der Konservativen Partei beitreten sollte, und ihrer Tochter Sylvia, die zur Rätekommunistin wurde. Während des Kriegs führte 1915 das neutrale Dänemark das Frauenwahlrecht, das auf lokaler Ebene bereits seit 1908 bestand, auch auf nationaler Ebene ein. Die Umbrüche bei Kriegsende gaben dem Frauenstimm- und -wahlrecht dann einen Schub. In mehreren Ländern mündete der Krieg in Revolutionen, in deren Verlauf auch die Frauen politische Rechte erhielten. Dazu gehörten Russland (1917) sowie die Kriegsverlierer Deutschland, Österreich, Ungarn (alle 1918) und, mit einer gewissen Verzögerung, die aus der Konkursmasse des Osmanischen Reiches hervorgegangene Republik Türkei (1934). Auch neu entstandene Staaten wie Polen (1918), die Tschechoslowakei (1920) und Irland (1922) führten das Frauenwahlrecht ein, ebenso Schweden (1919), Luxemburg (1919) und Albanien (1920).

Einreichung der Frauenstimmrechtspetition von 1929 (SozArch F Fd-0005-02)

Die geplante Zivilschutzpflicht für Frauen löste 1957 eine erneute Diskussion über die politischen Rechte aus (SozArch F Pe-0316)

Bei den Siegermächten des Weltkriegs war der Schwung geringer. In Frankreich, das als eines von wenigen Ländern schon im späten 19. Jahrhundert das allgemeine Männerwahlrecht gekannt hatte, verzögerte sich die Einführung des Frauenwahlrechts bis 1944. In den USA war seit 1878 beim Kongress ein nicht behandelter Antrag auf einen Verfassungszusatz anhängig, der die Einschränkung des Wahlrechts aufgrund des Geschlechts verbieten wollte. Im Januar 1915, noch vor dem amerikanischen Kriegseintritt, lehnte das Repräsentantenhaus eine Frauenwahlrechtsvorlage deutlich ab. Hingegen war im November 1917 im Bundesstaat New York ein Referendum zum Frauenwahlrecht erfolgreich und im September 1918 machte sich Präsident Woodrow Wilson vor dem Senat dafür stark, endlich den entsprechenden Verfassungszusatz zu realisieren. Dieser passierte 1918 das Repräsentantenhaus und 1919 im dritten Anlauf auch den Senat und wurde in der Folge bis im August 1920 von den erforderlichen 36 Bundesstaaten ratifiziert. Weiterhin hinderten aber die segregationistischen Südstaaten mit juristischen Tricks und teilweise auch Gewalt die afroamerikanischen Männer und Frauen an der Ausübung des Wahlrechts. Grossbritannien führte im Februar 1918 mit dem „Representation of the People Act“ das allgemeine Männerwahlrecht ein. Das Wahlrecht für Frauen wurde dagegen beschränkt auf über 30-Jährige, die als Alleinstehende mindestens fünf Pfund Steuern bezahlten oder deren Ehemänner dieser Steuerkategorie angehörten, sowie weibliche Haushaltsvorstände und Universitätsabsolventinnen. Erst 1928 fielen diese Einschränkungen weg. Belgien beschloss 1919 das allgemeine und gleiche Männerwahlrecht, gestand jedoch nur jenen Frauen das Wahlrecht zu, die im Ersten Weltkrieg besonders gelitten hatten. Dazu gehörten Witwen (oder, falls nicht vorhanden, Mütter) von Soldaten oder Zivilisten, die vom Feind getötet worden waren, sowie Frauen, die während der deutschen Besetzung für patriotische Handlungen verurteilt oder inhaftiert worden waren. Erst 1948 führte Belgien das allgemeine Frauenwahlrecht ein. In Italien stimmte 1919 das Abgeordnetenhaus für die Einführung des Frauenwahlrechts, die aber vom Senat blockiert wurde und dann erst nach der faschistischen Ära 1946 zustande kam.

Auch in der Schweiz gab es während und nach dem Ersten Weltkrieg Bestrebungen zur Einführung des Frauenstimmrechts auf nationaler und kantonaler Ebene. Am 17. Juni 1918 durfte nach einer Arbeiterinnendemonstration in Zürich erstmals eine Frauendelegation vor dem Kantonsrat sprechen. Am 6. November skizzierte Robert Grimm an einer Sitzung des Oltener Aktionskomitees ein Agitationsprogramm, das unter anderem die Forderung nach dem Frauenstimmrecht enthielt. Fünf Tage darauf figurierte das Frauenstimmrecht dann im Katalog der Landesstreikforderungen. SVF-Präsidentin Emilie Gourd forderte noch während des Streiks den Bundesrat in einem Telegramm – bei grundsätzlicher Distanzierung vom Landesstreik –auf, dieses Postulat zu erfüllen. Umgekehrt stellte Bundespräsident Felix Calonder während der Landesstreikdebatte im Parlament zwar die Erfüllung einer Reihe von Streikforderungen – so die Regierungsbeteiligung der SP, die rasche Umsetzung des Proporzwahlrechts oder die Einführung der 48-Stunden-Woche und der AHV (s. Newsletter 4/2017 und 5/2019) – in Aussicht, meinte jedoch, auf das Thema Frauenstimmrecht „wollen wir heute nicht eintreten“.

Demonstration für das Frauenstimmrecht an einer Mai-Feier der frühen Nachkriegszeit (SozArch F 5045-Fb-056)

In der Folge überwies das Parlament zwei Motionen der Nationalräte Herman Greulich (SP) und Emil Göttisheim (FDP) für die Einführung des eidgenössischen Frauenstimmrechts in der abgeschwächten Form von Postulaten. Zu ihrer Unterstützung reichten im Juni 1919 158 Frauenverbände eine Petition ein. Die Postulate verschwanden aber in der Schublade des zuständigen Bundesrats und wurden jahrzehntelang nicht behandelt. Entsprechende Vorstösse auf kantonaler Ebene scheiterten: Zwischen 1919 und 1921 lehnten die männlichen Stimmberechtigten in Genf, Neuchâtel, Basel-Stadt, Zürich, Glarus und St. Gallen Vorlagen zur Einführung des kantonalen Frauenstimmrechts deutlich ab – mit jeweils 65 bis 80% Nein-Stimmen. Hingegen wurde im Tessin 1919 in den Bürgergemeinden der Landbesitzer („patriziati“) ein Familienstimmrecht eingeführt, das durch Männer wie Frauen ausgeübt werden konnte. Wie Frankreich blieb damit mit der Schweiz ein zweites Pionierland des allgemeinen Männerwahlrechts Nachzügler beim Frauenstimmrecht.

Nach den ernüchternden Resultaten der Umbruchphase bei Kriegsende ging der Kampf um das Frauenstimmrecht weiter. 1923 verlangte eine Gruppe von 23 Frauen erfolglos die Aufnahme ins Stimmregister des Kantons Bern. 1928 demonstrierte an der ersten Schweizerischen Ausstellung für Frauenarbeit (SAFFA) in Bern ein Schneckenwagen gegen das langsame Tempo bei der politischen Gleichberechtigung der Frauen. Im folgenden Jahr reichte der SVF mit Unterstützung anderer Frauenorganisationen, der SP und der Gewerkschaften bei den Bundesbehörden eine Petition für das Frauenstimmrecht mit einer Viertelmillion Unterschriften (170'397 von Frauen, 78'840 von Männern) ein – ohne Wirkung.
 
Die Schweiz als frauenpolitischer Sonderfall der Nachkriegszeit

Wie der Erste schien auch der Zweite Weltkrieg der Forderung nach politischer Gleichberechtigung der Frauen Schub zu verleihen. Bereits 1940/41 kamen in Genf und Neuchâtel Vorlagen für das kantonale und kommunale Frauenstimmrecht vors Volk, wurden aber verworfen. 1945 überwies der Nationalrat ein Postulat von Emil Oprecht (SP) für das Frauenstimmrecht. Seitens der Gegnerschaft gab der Schwyzer Bauernpolitiker Josef Schuler in der Ratsdebatte zu bedenken, auf dem Rütli seien 1291 auch nur Männer dabei gewesen. Im selben Jahr entstand unter Federführung des SVF das „Schweizerische Aktionskomitee für Frauenstimmrecht“. Nach wie vor gab es aber eine starke Gegnerschaft, sogar auch von Frauen, die sich im „Schweizerischen Frauenkreis gegen das Frauenstimmrecht“ organisierten. Eine prominente Figur war Hanna Seiler-Frauchiger, deren Nachlass sich im Sozialarchiv befindet. Seit Kriegsende Mitglied im „Frauenkreis des Zürcher Unterlandes gegen das Frauenstimmrecht“, präsidierte sie in der Folge den bis Ende der 60er Jahre aktiven „Bund der Schweizerinnen gegen das Frauenstimmrecht“.

Werbung gegen das Frauenstimmrecht vor der Abstimmung von 1959 (SozArch 396/19-Z1)

Wie nach dem Ersten Weltkrieg setzten auch nach 1945 eine Reihe von kantonalen Abstimmungen der Aufbruchstimmung ein jähes Ende. In den Kantonen Basel-Stadt (1946 und 1954), Basel-Land (1946 und 1955), Genf (1946 und 1953), Tessin (1946), Zürich (1947, 1954 und 1966), Neuchâtel (1948), Solothurn (1948) und Waadt (1951) schickten die männlichen Stimmberechtigten Vorlagen für das kantonale oder kommunale Frauenstimmrecht bachab – zum Teil mit sehr deutlichen Resultaten. Vor diesem Hintergrund gelangte der Bundesrat 1951 in seinem Bericht zum Postulat Oprecht zum Schluss, dass der Zeitpunkt für eine Abstimmung über das eidgenössische Frauenstimmrecht noch nicht gekommen sei. In der Folge fanden in Genf (1952), Basel-Stadt (1954) und Zürich (1955) Frauenbefragungen statt, um dem oft verwendeten Argument, die Frauen wünschten gar keine politischen Rechte, auf den Grund zu gehen. Dabei sprachen sich 85% der Genferinnen, 73% der Baslerinnen und 80% der Zürcherinnen für das Frauenstimmrecht aus.

„Womenpower“: Demonstration der „Frauenbefreiungsbewegung“ 1969 (SozArch F Fd-0003-14)

Ende der 50er Jahre kam das Thema erneut aufs Tapet. Im Jahre 1958 führte die Basler Gemeinde Riehen als erste das kommunale Frauenstimmrecht ein. Zugleich wurde das eidgenössische Frauenstimmrecht im Zusammenhang mit einer Zivilschutzvorlage aktuell. Die in der Atmosphäre des frühen Kalten Krieges entwickelten Pläne des Bundesrates, ein Zivilschutzdienstobligatorium für Frauen einzuführen, stiessen auf erbitterten Widerstand von SVF, BSF und weiteren Frauenorganisationen. Der Bundesrat legte daraufhin einen Abstimmungsentwurf zum eidgenössischen Frauenstimmrecht vor, um die geplanten neuen Pflichten der Frauen mit der Einführung politischer Rechte abzugelten. Die Frauenstimmrechtsvorlage passierte 1958 mit Zweidrittelmehrheiten beide Räte, allerdings auch mit Hilfe von Frauenstimmrechtsgegnern, die auf ein negatives Verdikt in der Volksabstimmung spekulierten. Im selben Jahr fand in Zürich die zweite SAFFA statt und publizierte Iris von Roten ihr kontrovers aufgenommenes Buch „Frauen im Laufgitter“.

Schliesslich scheiterten sowohl das Zivilschutzobligatorium als auch das Frauenstimmrecht an der Urne. Im März 1957 lehnten die Stimmberechtigten die von beiden Räten einstimmig beschlossene und von allen grossen Parteien zur Annahme empfohlene Zivilschutzvorlage mit 51,9% Nein ab. Ausschlaggebend war eine massive Ablehnung in der Romandie. Bei diesem Urnengang liess die Gemeinde Niederdorf (Basel-Land) die Frauen konsultativ abstimmen. Die Walliser Gemeinde Unterbäch nahm sogar die Frauen ins Stimmregister auf und liess sie an der Abstimmung teilnehmen. Ihre separat gesammelten Stimmzettel mussten in der Folge annulliert werden, das Ereignis erfuhr aber landesweite Beachtung. Am 1. Februar 1959 schickten die Stimmberechtigten das eidgenössische Frauenstimmrecht mit 66,9% Nein bachab. Zustimmende Mehrheiten gab es einzig in den Kantonen Genf, Neuchâtel und Waadt, während in Appenzell-Innerrhoden die Vorlage von 95,1% der Stimmenden verworfen wurde. Von den Parteien hatten die SP, der Landesring der Unabhängigen und die Partei der Arbeit Ja-Parolen beschlossen. Freisinn und Katholisch-Konservative gaben Stimmfreigabe, die Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei gab die Nein-Parole heraus. Nach der Abstimmung organisierten die Lehrerinnen des Basler Töchtergymnasiums einen eintägigen Proteststreik. Immerhin führten 1959 die Kantone Waadt und Neuchâtel als erste das kantonale Frauenstimmrecht ein, gefolgt von Genf (1960), Basel-Stadt (1966), Basel-Land (1968), Tessin (1969), Wallis, Luzern und Zürich (1970). Demgegenüber sprachen sich in Appenzell-Innerrhoden 1969 und 1970 nicht nur die Männer-Landsgemeinde zwei Mal gegen das Frauenstimmrecht aus, sondern 1969 in einer Konsultativabstimmung auch rund 55% der Frauen. 1971 hiess die Innerrhoder Landsgemeinde wenigstens das fakultative Frauenstimmrecht in Kirch- und Schulgemeinden gut.

Emilie Lieberherr spricht am „Marsch nach Bern“ auf dem Bundesplatz (SozArch F Fb-0016-48)

Mit den fehlenden politischen Rechten der Frauen stand die Schweiz in Europa nun zunehmend isoliert da. Von den Staaten, die am Ende der Zwischenkriegszeit das Frauenwahlrecht noch nicht kannten, führten es die meisten um 1945 ein. Als Nachzügler folgten Griechenland (1952) und Zypern (1960) sowie die Mikrostaaten San Marino (1958, passives Wahlrecht erst 1973), Monaco (1962) und Andorra (1970, passives Wahlrecht erst 1973). Spanien und Portugal besassen unter den Diktaturen Francos und Salazars ein eingeschränktes Frauenwahlrecht, das erst mit dem Übergang zur Demokratie Mitte der 70er Jahre universalisiert wurde. Einzige europäische Staaten ganz ohne Frauenstimmrecht auf nationaler Ebene waren zu Beginn der 70er Jahre die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein und der absolutistische Staat der Vatikanstadt. Die Sonderstellung der Schweiz führte zu Problemen bei der Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Am „Marsch nach Bern“ beteiligten sich 1969 5‘000 Personen (SozArch F Ob-0001-449 und F Fc-0004-02

Die Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz – und in Appenzell

Ende der 60er Jahre plante der Bundesrat den Beitritt zur EMRK mit einem Vorbehalt bezüglich des Frauenstimmrechts. Dagegen protestierten die Frauenorganisationen massiv. Neben die traditionellen Frauenstimmrechtsvereine trat zu jener Zeit unter dem Einfluss von „68“ die neue Frauenbewegung mit einem breiteren Verständnis von Feminismus und einem radikaleren Aktionsrepertoire. Wichtigste Organisation dieser Richtung wurde um 1970 die „Frauenbefreiungsbewegung“ (FBB). In Zürich trat die FBB erstmals 1969 öffentlich in Erscheinung, als sie einen Fackelzug des kantonalen Frauenstimmrechtsvereins mit einem improvisierten Strassentheater konkurrenzierte und damit gegen das doch recht traditionelle Rollenverständnis der alten Frauenbewegung protestierte. Am 1. März 1969 kam es mit dem „Marsch nach Bern“ zu einer grossen Demonstration für das Frauenstimmrecht. Emilie Lieberherr, die Präsidentin des Organisationskomitees und im Folgejahr erstes weibliches Mitglied der Zürcher Stadtregierung, hielt bei der Abschlusskundgebung fest: „Wir stehen hier nicht als Bittende, sondern als Fordernde“, und skandierte mit der Menge: „Schtüüre zaale, aber au a d’Wahle!“

Überkleben gegnerischer Plakate zur Abstimmung über das kommunale Frauenstimmrecht in Zürich 1969 (SozArch F Fc-0003-39)

Vor diesem Hintergrund arbeitete der Bundesrat eine neue Frauenstimmrechtsvorlage aus, die die Eidgenössischen Räte ohne Gegenstimme passierte und in der Volksabstimmung von sämtlichen Parteien zur Annahme empfohlen wurde. Am 7. Februar 1971 nahmen die stimmberechtigten Männer die Einführung des Frauenstimmrechts mit 65,7% Ja an. Immer noch gab es indessen sechseinhalb ablehnende Stände (St. Gallen, Thurgau, Schwyz, Uri, Glarus, Obwalden und die beiden Appenzell) – am massivsten lehnte erneut Appenzell-Innerrhoden mit 71,1% Nein ab. Demgegenüber betrug die Zustimmung im Kanton Genf 91,1%. Bei den eidgenössischen Wahlen im Oktober 1971 schafften zehn Frauen den Sprung in den Nationalrat (je drei SP, FDP und CVP und eine PdA). Zudem wurde mit der Genfer Freisinnigen Lisa Girardin die erste Ständerätin gewählt. Girardin war zuvor jeweils als Pionierin 1961 in den Grossen Rat Genf und 1967 in die Genfer Stadtregierung gewählt worden und hatte 1968 als Stadtpräsidentin von Genf amtiert.

Karikatur zur männerbündischen Landsgemeinde von Appenzell-Ausserrhoden (SozArch F 5018-Za-028, Urheber: Paul Brassel)

Werbetasche zur Abstimmung vom 7. Februar 1971 (SozArch F Oa-0001-005)

In der Folge führten die meisten verbliebenen Kantone 1971/72 auch das kantonale und kommunale Frauenstimmrecht ein. In den beiden Appenzell erfolgte dieser Schritt aber bis Ende der 80er Jahre nicht. Damit gab es mit den an der Männer-Landsgemeinde gewählten Ständeräten dieser Halbkantone weiterhin Mitglieder der Bundesversammlung, die nicht durch das allgemeine Wahlrecht legitimiert waren. Inzwischen hatte auch das Fürstentum Liechtenstein das Frauenstimmrecht eingeführt. Im Februar 1971, drei Wochen nach der Abstimmung in der Schweiz, war dieses noch knapp mit 51% Nein abgelehnt worden, ebenso in einer weiteren Abstimmung 1973 mit sogar 55,9% Nein. Im dritten Anlauf sagten dann im April 1984 die männlichen Stimmenden im „Ländle“ mit 51,3% knapp Ja zum Frauenstimmrecht. Fünf Jahre später, am 30. April 1989, beschloss die Landsgemeinde von Appenzell-Ausserrhoden in Hundwil mit knappem Handmehr die Einführung des Frauenstimmrechts, nachdem sie diesen Schritt in den vorangegangenen zwei Jahrzehnten fünf Mal abgelehnt hatte. Im folgenden Jahr lehnten hingegen die Innerrhoder Männer an der Landsgemeinde in Appenzell das Frauenstimmrecht zum fünften Mal deutlich ab. Aufgrund einer bereits 1989 eingereichten Stimmrechtsbeschwerde von Theresia Rohner sowie weiterer Beschwerden nach dem negativen Landsgemeindebeschluss befasste sich nun das Bundesgericht mit der Angelegenheit. Am 27. November 1990 entschied das Gericht, dass eine „zeitgemässe“ (statt einer „grammatikalischen“ oder „historischen“) Auslegung der Innerrhoder Verfassung bei den Formulierungen „Landleute“ und „Schweizer“ die Frauen mitmeinte und damit ohne Verfassungsänderung das Frauenstimmrecht einzuführen sei. An der nächsten Landsgemeinde im April 1991 versammelten sich dann erstmals auch Frauen im Ring in Appenzell. Statt mit dem Seitengewehr legitimierten sie sich, wie im Rest der Schweiz, mit gedruckten Stimmrechtsausweisen.

Christian Koller

Material zum Thema im Sozialarchiv (Auswahl):

Archiv

  • Ar 1.117 SP Frauen Schweiz, Femmes Socialistes Suisses, Donne socialiste svizzere
  • Ar 1.130.11 Sozialdemokratische Partei der Schweiz: Frauen- und Jugendbewegung
  • Ar 1.310.6 Sozialdemokratische Partei der Schweiz: Frauenstimmrecht
  • Ar 6 Frauenstimmrechtsverein Zürich
  • Ar 17 SAFFA 1958
  • Ar 27.70.7 Sozialdemokratische Partei des Kantons Zürich: Abstimmungen 1959-1963
  • Ar 27.70.22 Sozialdemokratische Partei des Kantons Zürich: Kantonale Abstimmungen 1943-1951
  • Ar 27.70.24 Sozialdemokratische Partei des Kantons Zürich: Kantonale Abstimmungen 1965-1966
  • Ar 27.70.25 Sozialdemokratische Partei des Kantons Zürich: Kantonale Abstimmungen 1969
  • Ar 27.85.7 SP Frauen Kanton Zürich: Akten 1918-1970
  • Ar 27.90.1 Sozialdemokratische Partei des Kantons Zürich: Unterschriftenbogen von Volksinitiativen, Referenden und Petitionen 1917-1963
  • Ar 29 Schweizerischer Verband für Frauenrechte, Association suisse pour les droits de la femme
  • Ar 152.30.6 Nachlass Hedi Lang: Nationalratswahlen 1971-1979 und Wahl zur NR-Präsidentin 1981
  • Ar 170.15.20 Nachlass Herman Greulich: Diverses Nationalrat 1899-1924
  • Ar 198.19.3 Nachlass Klara Kaufmann: Zeitungsartikel und Leserbriefe 1945-1989
  • Ar 198.20.1 Nachlass Hanna Seiler-Frauchiger: Bund der Schweizerinnen gegen das Frauenstimmrecht
  • Ar 201.16 Schweizerischer Arbeiterinnenverband
  • Ar 201.85 Verein Aktiver Staatsbürgerinnen / Verein für Frauenrechte / Frauenstimmrechtsverein / Union für Frauenbestrebungen
  • Ar 437 Frauen/Lesben-Archiv
  • Ar 465 Frauenbefreiungsbewegung Zürich (FBB) / Autonomes Frauenzentrum Zürich
  • Ar SGG A 70 A 1929 a Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft: Allgemeine Korrespondenz 1929
  • Ar SMUV 01D-0051 SMUV Gewerkschaft Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen: Innenpolitik: Frauenstimmrecht; etc. 1919-1957
  • Ar SMUV 07A-0252 SMUV Gewerkschaft Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen: Frauengruppen der Sektionen: Bienne, St. Imier, Vallorbe, Yverdon; Dokumentation Frauenstimmrecht 1961-1974

Sachdokumentation

Bibliothek

  • Arroyo, Manuel: Praxis des Bundesgerichts zur Gleichberechtigung von Mann und Frau (1848–1981): Eine rechtshistorische Analyse mit besonderer Berücksichtigung der Auseinandersetzung um die politische Gleichstellung der Frau in der Schweiz. Basel 2001, 109851
  • Atherton, Kathryn: Suffragette planners and plotters: The Pankhurst/Pethick-Lawrence story. Yorkshire 2019, 143156
  • Bader-Zaar, Birgitta und Mineke Bosch (Hg.): Frauenwahlrecht – umstrittenes Erinnern (= L’Homme 32/1, 2021), D 5501
  • Baker, Jean H. (Hg.): Votes for women: The struggle for suffrage revisited. New York 2002, 110584
  • Banaszak, Lee Ann: Why movements succeed or fail: Opportunity, culture, and the struggle for woman suffrage. Princeton 1996, 110717
  • Banzer, Roman et al. (Hg.): Demokratische Momente. Zürich 2017, 136610: 1
  • Bijon, Béatrice und Claire Delahaye (Hg.): Suffragistes et suffragettes: La conquête du droit de vote des femmes au Royaume-Uni et aux Etats-Unis. Lyon 2017, 138844
  • Blaustrumpf ahoi! (Hg.): „Sie meinen es politisch!“ 100 Jahre Frauenwahlrecht in Österreich: Geschlechterdemokratie als gesellschaftspolitische Herausforderung. Wien 2019, 143497
  • Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts in eidgenössischen Angelegenheiten (vom 22. Februar 1957). O. O. 1957, Hf 5017
  • Boucherin, Nadine: Les stratégies argumentatives dans les débats parlementaires suisses sur le suffrage féminin (1945–1971). Fribourg 2012, 128006
  • Briatte, Anne-Laure: Bevormundete Staatsbürgerinnen: Die „radikale“ Frauenbewegung im Deutschen Kaiserreich. Frankfurt/New York 2020, 143466
  • Cohen, Yolande und Françoise Thébaud (Hg.): Féminismes et identités nationales: Les processus d'intégration des femmes au politique. Lyon 1998, 103911
  • Cowman, Krista: Women in British politics, c.1689–1979. Basingstoke 2010, 126080
  • Cullen Owens, Rosemary: Smashing times: A history of the Irish women's suffrage movement 1889–1922. Dublin 1984, Hf 677
  • Delfosse, Marianne: Emilie Kampin-Spyri (1853–1901): Das Wirken der ersten Schweizer Juristin unter besonderer Berücksichtigung ihres Einsatzes für die Rechte der Frau im schweizerischen und deutschen Privatrecht. Zürich 1994, 99006
  • Dokumente: Verein „1966–2016: 50 Jahre Frauenstimmrecht im Kanton Basel-Stadt“: Schlussbericht Projekt. Arlesheim 2016, Gr 14120
  • Du Roy, Albert und Nicole du Roy: Citoyennes! Il y a cinquante ans, le vote des femmes. Paris 1994, 97379
  • Eggenberger, Elsbeth at al.: Frauenstimmrecht in der Schweiz. O. O. u. J., Hg 93
  • Escher, Nora: Entwicklungstendenzen der Frauenbewegung in der deutschen Schweiz, 1850–1918/19. Zürich 1985, 65999
  • Fakultatives Frauenstimmrecht in den Gemeinden: Abstimmung vom 18. Februar 1968. Bern 1968, Gr 1546
  • Fellenberg-Bitzi, Trudi von: Emilie Lieberherr: Pionierin der Schweizer Frauenpolitik. Zürich 2019, 140977
  • Ferner, Elke (Hg.): 90 Jahre Frauenwahlrecht! Berlin 2008, 122141
  • Frauen Macht Geschichte: Frauen- und gleichstellungspolitische Ereignisse in der Schweiz 1848–1998. Bern 1998-1999, Gr 9522: 1+2
  • Das Frauenstimmrecht: Referat der Genossin Frau Marie Walter gehalten am Sozialdem. Parteitag in Neuenburg (8., 9. und 10. November 1912). Zürich 1913, Hf 4814
  • Frei, Annette: Rote Patriarchen: Arbeiterbewegung und Frauenemanzipation in der Schweiz um 1900. Zürich 1987, 82976
  • Frey, Peter: L'opinion publique et les élites face au suffrage féminin en Suisse particulièrement dans les villes de Genève et de Zurich (1920–1960). Genf 1970, 42917
  • Fulford, Roger: Votes for women: The story of a struggle. London 1957, 23654
  • Furter, Daniel A.: „Die umgekehrten Suffragetten“: Die Gegnerinnen des Frauenstimmrechts in der Schweiz von 1958–1971. Bern 2003, Gr 11202
  • Gleiches Recht für die Schweizer Frau. Zürich 1965, Hf 546
  • Gosteli, Marthe (Hg.): Vergessene Geschichte: Illustrierte Chronik der Frauenbewegung, 1914–1963. Bern 2000, 106576: 1
  • Gullace, Nicoletta F.: The blood of our sons: Men, women, and the renegotiation of British citizenship during the Great War. New York 2002, 130141
  • Hagner, Serpentina: Kurze Entstehungsgeschichte einer Selbstverständlichkeit: 100 Jahre Frauen-Wahlrecht in Deutschland. Baar 2020, Gr 15092
  • Hannam, June et al. (Hg.): International encyclopedia of women's suffrage. Santa Barbara 2000, Gr 10682
  • Hardmeier, Sibylle: Frühe Frauenstimmrechtsbewegung in der Schweiz (1890–1930): Argumente, Strategien, Netzwerk und Gegenbewegung. Zürich 1997, 102512
  • Hardmeier, Sibylle: Was uns der Frauenstimmrechtskampf über die „Erfindung“ der Demokratie lehrt, in: Quellen und Studien 30 (2004). S. 75-108, D 5026:30
  • Heinzelmann, Gertrud: Schweizerfrau – Dein Recht! Neue Aspekte der Rechtsgleichheit seit Einführung des integralen Frauenstimm- und -wahlrechts auf kantonalem Boden: Zum 1. Februar 1960 dem Schweizerischen Verband für Frauenstimmrecht gewidmet von seiner Präsidentin. Zürich 1960, 85600
  • Hermann, Katharina: Weiber auf den Geleisen: Frauen im Landesstreik, in: Rossfeld, Roman et al. (Hg.): Der Landesstreik: Die Schweiz im November 1918. Baden 2018. S. 217- 240, Gr 14667
  • Holenstein, Katrin und Elisabeth Ryter: Rote Fahnen – lila Tücher: 8. März: Zur Geschichte des Internationalen Frauentages in der Schweiz. Bern 1993, Gr 8106
  • 100 Jahre Frauen in Bewegung: Festschrift. Basel 2016, 135299
  • John, Angela V. und Claire Eustance (Hg.): The men's share? Masculinities, male support, and women's suffrage in Britain, 1890–1920. London 1997, 104120
  • Joris, Elisabeth und Heidi Witzig (Hg.): Frauengeschichte(n): Dokumente aus zwei Jahrhunderten zur Situation der Frauen in der Schweiz. Zürich 1986, 81372
  • Joris, Elisabeth und Renate Wegmüller (Hg.): Stimmen, wählen und gewählt werden sei hinfort unsere Devise und unser Ziel: Kurze Geschichte des Frauenstimmrechts in Quellen. Wettingen 2011, 124067
  • Joris, Elisabeth: Kampf um Frauenrechte – Allianzen und Bruchlinien, in: Traverse 25/2 (2018). S. 169-190, D 5397
  • Jost, Rita und Heidi Kronenberg (Hg.): Gruss aus der Küche: Texte zum Frauenstimmrecht. Zürich 2020, 144385
  • Jouanno, Chantal: Rapport d'information: Fait au nom de la délégation aux droits des femmes et à l'égalité des chances les hommes et les femmes sur „Les actes du colloque Femmes citoyennes“, organisé le 19 mai 2015 dans le cadre de la célébration du soixante-dixième anniversaire du premier vote des femmes. Paris 2015, 133189
  • Kägi, Werner: Der Anspruch der Schweizerfrau auf politische Gleichberechtigung: Gutachten. Zürich 1956, 66097
  • Karl, Michaela: „Wir fordern die Hälfte der Welt!“ Der Kampf der Suffragetten um das Frauenstimmrecht. Frankfurt 2009, 120799
  • Keller, Anne-Sophie und Yvonne-Denise Köchli: Iris von Roten: Eine Frau kommt zu früh – noch immer? Zürich 2017, 138710
  • Knöpfli, Elisabeth: Die öffentlichen Rechte und Pflichten der Frau nach schweizerischem Recht. Affoltern am Albis 1942, 12453
  • Kranz, Sabine und Annegret Ritter (Hg.): 100 Frauen und 100 Jahre Frauenwahlrecht. Berlin 2019, 141319
  • Kreis, Georg (Hg.): Das Basler Frauenstimmrecht: Der lange Weg zur politischen Gleichberechtigung von 1966. Basel 2016, 134908
  • Liebig, Sabine und Brigitte Übel: 19. Januar 1919: Frauenwahlrecht: Ein Meilenstein zur Gleichberechtigung. Stuttgart 2020, 144665
  • Linnemann, Dorothe (Hg.): Damenwahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht. Frankfurt 2018, in Bearbeitung
  • Lüscher, Liselotte: Eine Frau macht Politik: Marie Boehlen, 1911–1999. Zürich 2009, 121780
  • Maurer Etienne, Françoise: Langsam, aber sicher! Die politischen Rechte der Schweizer Frauen. Genf 2011, Gr 13520
  • Medienberichte: Dezember 2015 bis Juli 2016: Verein „1966–2016: 50 Jahre Frauenstimmrecht im Kanton Basel-Stadt“. Arlesheim 2016, Gr 14119
  • Meiners, Antonia (Hg.): Die Suffragetten: Sie wollten wählen – und wurden ausgelacht. München 2016, 133161
  • Mesmer, Beatrix: Staatsbürgerinnen ohne Stimmrecht: Die Politik der schweizerischen Frauenverbände 1914–1971. Zürich 2007, 117394
  • Meyer, Peter C. (Hg.): Politische Brücken bauen: Liselotte Meyer-Fröhlich, Pionierin für Frauenrechte. Zürich 2015, 133584
  • Moor, Karl: Ueber das Stimmrecht der Frauen: Rede, gehalten am 28. Februar 1912 im Grossen Rate des Kantons Bern. Bern 1912, Hf 4877
  • Neumayer, Elisabeth: Schweiz und Frauenstimmrecht. O. O. 1932, 8130
  • Newman, Vivien: Suffragism and the Great War. Barnsley 2018, 140765
  • Popp, Eva-Maria et al.: Stimmt! 100 Jahre Frauenwahlrecht: Tausche #metoo gegen Yes, I can. Pfarrkirchen 2018, 143729
  • Pugh, Martin: The march of the women: A revisionist analysis of the campaign for women's suffrage, 1866–1914. Oxford 2000, 108644
  • Purvis, June: Emmeline Pankhurst: A biography. London 2002, 110227
  • Rahm, Berta: Marie Goegg (geb. Pouchoulin): Mitbegründerin der Internationalen Liga für Frieden und Freiheit, Gründerin des Internationalen Frauenbundes, des Journal des femmes und der Solidarité. Schaffhausen 1993, 95638
  • Richter, Hedwig und Kerstin Wolff (Hg.): Frauenwahlrecht: Demokratisierung der Demokratie in Deutschland und Europa. Hamburg 2018, 139525
  • Rogger, Franzsika: „Gebt den Schweizerinnen ihre Geschichte!“: Marthe Gosteli, ihr Archiv und der übersehene Kampf ums Frauenstimmrecht. Zürich 2015, 131352
  • Rogger, Franziska: Marthe Gosteli: Wie sie den Schweizerinnen ihre Geschichte rettete. Bern 2017, 136255
  • Rohner, Isabel und Rebecca Beerheide (Hg.): 100 Jahre Frauenwahlrecht: Ziel erreicht! ... und weiter? Sulzbach 2017, 143782
  • Rohner, Isabel und Irène Schäppi (Hg.): 50 Jahre Frauenstimmrecht: 25 Frauen über Demokratie, Macht und Gleichberechtigung. Zürich 2020, 144725
  • Rom, Pierre: Die Frau in der Politik: Der Kampf der Frauen um ihre politischen Rechte aus freisinniger Sicht. Urtenen 2006, 116725
  • Rosenbusch, Uta: Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland. Baden-Baden 1998, 104659
  • Roten, Iris von: Frauen im Laufgitter: Offene Worte zur Stellung der Frau. Bern 1958, 24210
  • Roten, Iris von: Frauenstimmrechts-Brevier: Vom schweizerischen Patentmittel gegen das Frauenstimmrecht, den Mitteln gegen das Patentmittel, und wie es mit oder ohne doch noch kommt. Basel 1959, Hf 7539
  • Ruckstuhl, Brigitte und Elisabeth Ryter: Beraten – bewegen – bewirken: Zürcher Frauenzentrale, 1914–2014. Zürich 2014, Gr 13237
  • Ruckstuhl, Lotti: Frauen sprengen Fesseln: Hindernislauf zum Frauenstimmrecht in der Schweiz. Bonstetten 1986, 80886
  • Rüdiger, Tim: Konsumentinnen vor der Wahl: Die Migros auf dem langen Weg zum Frauenstimmrecht in der Schweiz (1925–1971). Basel 2020, Gr 15057
  • Schmid, Denise (Hg.): Jeder Frau ihre Stimme: 50 Jahre Frauengeschichte 1971–2021. Baden 2020, 144655
  • Schulz, Kristina et al.: Frauenbewegung – Die Schweiz seit 1968: Analysen, Dokumente, Archive. Baden 2014, 130444
  • Schwarz, Rudolf: Zwei Dutzend Einwände gegen das Frauenstimmrecht und was ich darauf antworte. O. O. 1928, R 786
  • Schweizerischer Verband für Frauenrechte (Hg.): Der Kampf um gleiche Rechte. Basel 2009, 121128
  • Seitz, Werner: Auf die Wartebank geschoben: Der Kampf um die politische Gleichstellung der Frauen in der Schweiz seit 1900. Zürich 2020, in Bearbeitung
  • Seler-Sachs, Caecilie: Familie und Frauenstimmrecht: Vortrag. Berlin 2014, Hf 5316
  • Senti, Martin: Geschlecht als politischer Konflikt: Erfolgsbedingungen einer gleichstellungspolitischen Interessendurchsetzung: Eine empirische Untersuchung am Beispiel der Schweiz. Bern 1994, 97903
  • Studer, Brigitte et al. (Hg.): Frauen und Staat: Berichte des Schweizerischen Historikertages in Bern, Oktober 1996. Basel 1998, 105767
  • Taylor Mill, Harriet: Zur Erteilung des Frauenwahlrechts: Essay. Innsbruck 2020, erwartet
  • Trausmuth, Gernot: „Ich fürchte niemanden“: Adelheid Popp und der Kampf für das Frauenwahlrecht. Wien/Berlin 2019, 140927
  • Voegeli, Yvonne: Zwischen Hausrat und Rathaus: Auseinandersetzungen um die politische Gleichberechtigung der Frauen in der Schweiz 1945–1971. Zürich 1997, 101833
  • Wecker, Regina: Frauen in der Schweiz: Von den Problemen einer Mehrheit. 2 Bde. Zug 1983, 73929: 1+2
  • Wegmüller, Renate: „Die Frau gehört ins Haus“: Frauenstimmrecht und seine Hindernisse in der Schweiz und im Kanton Bern – zugleich ein Beitrag zu Art. 4 Abs. 2 BV. Bern 2000, Gr 10679
  • Weltbund für Frauenstimmrecht (Hg.): Frauenstimmrecht in der Praxis: 1913. Dresden 1913, 85351
  • Wickert, Christl (Hg.): Heraus mit dem Frauenwahlrecht: Die Kämpfe der Frauen in Deutschland und England um die politische Gleichberechtigung. Pfaffenweiler 1990, 92147
  • Woodtli, Susanna: Gleichberechtigung: Der Kampf um die politischen Rechte der Frau in der Schweiz. Frauenfeld 1983, 75125
  • Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Berlin 1907, Hf 4705
  • Ziegerhofer, Anita: Ohne Frauenbewegung kein Frauenwahlrecht: „Müht Euch um den Stimmzettel, er ist der Schlüssel zu allen bürgerlichen Rechten!“ Graz 2018, 141694
     

Periodika

  • Die Bürgerin, D 4571
  • L'Exploitée, GG 60
  • Frauenbestrebungen: Offizielles Organ der Union für Frauenbestrebungen, NN 1070
  • Die Frauenbewegung: Revue für die Interessen der Frauen, NN 1066
  • Frauenrecht, D 2110
  • Frauenstimmrecht: Organ des Frauenstimmrechtsvereins Zürich, NN 314
  • Jahrbuch der Schweizerfrauen, N 215
  • Le Mouvement féministe: Organe officiel des publications de l'Alliance nationale des sociétés féminines suisses, Z 183
  • Die Staatsbürgerin, N 447
  • Die Vorkämpferin, MFB 19
  • Zeitschrift für Frauenstimmrecht, NN 1066

Filme

  • Goël, Stéphane: De la cuisine au parlement. O. O. 2012, DVD 103
  • Volpe, Petra Biondina: Die göttliche Ordnung. Cham 2017, DVD 15

Ausstellungen zum Thema mit Exponaten aus dem Sozialarchiv

  • Hommage 2021: 50 Jahre Frauenstimm- und Wahlrecht: Bildprojektionen auf dem Bundesplatz (7. - 16. Februar 2021) und in der Berner Altstadt (7. Februar - 30. Juni 2021) sowie Hintergrund-Website (hommage2021.ch).
  • Landesmuseum Zürich, 5. März - 18. Juli 2021.
  • «Was wollt ihr denn noch?» 50 Jahre Frauenstimmrecht in Zürich: Stadthaus Zürich, 9. April - 9. Oktober 2021.

 


Veranstaltungen im Sozialarchiv

Aufgrund der Coronasituation sind für das erste Quartal 2021 bislang keine öffentlichen Veranstaltungen im Sozialarchiv geplant. Bei einer Veränderung der Lage werden wir Sie mit separater Post zu eventuell kurzfristig veranstalteten Anlässen einladen.
 

Auf dem Youtube-Kanal des Schweizerischen Sozialarchivs können Sie jetzt die Verleihung unseres Jahrespreises 2020 sowie ein Gespräch mit dem Preisträger Benyamin Khan zum Thema Unsichtbare Kinder abrufen.

Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit
dem Sozialarchiv

12. Februar 2021, Université de Lausanne (online)

Entre nationalisation et sportivisation : Aux premiers temps des sport modernes et des «jeux nationaux» en Suisse (1850-1950)

3. Kolloquium des Vereins Schweizer Sportgeschichte in Zusammenarbeit mit den Universitäten Lausanne und Luzern, dem Schweizerischen Sozialarchiv und dem Centre International d’Etude du Sport Neuchâtel
 
> Bitte beachten Sie auch die Ausstellungshinweise am Ende des Artikels zum Frauenstimmrechtsjubiläum!
 


Jahrespreis 2021 des Schweizerischen

Sozialarchivs

Das Schweizerische Sozialarchiv schreibt 2021 zum vierten Mal einen Jahrespreis aus.

Das Sozialarchiv ist in der Schweiz die führende Forschungsinfrastruktureinrichtung für gesellschaftlichen Wandel und soziale Bewegungen vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Es umfasst ein Spezialarchiv, eine wissenschaftliche Spezialbibliothek und eine Dokumentation.

Der Preis ist mit 1'000 Franken dotiert und zeichnet hervorragende Abschlussarbeiten aus, die der Dissertation vorgelagert sind (Bachelor, Master sowie vergleichbare internationale Abschlüsse) und die auf Quellenmaterial aus dem Schweizerischen Sozialarchiv basieren. Die Preisübergabe findet anlässlich der Jahresversammlung des Vereins Schweizerisches Sozialarchiv im Sommer 2021 statt.

Eingabeberechtigt sind sowohl Verfasserinnen und Verfasser als auch Betreuerinnen und Betreuer von Arbeiten. Die Arbeit muss in den Kalenderjahren 2020/21 benotet worden sein.

Anträge können bis zum 15. März 2021 eingereicht werden. Bitte senden Sie uns Bewerbungen (Arbeit, Kurzlebenslauf, Kopie des Erstgutachtens/der Benotung) auf elektronischem Weg in einem PDF-Dokument (an koller@sozarch.uzh.ch).
 
Bisherige Preisträger/innen

2018      Angela Boller, Universität Basel
"Russland-Schweizer": Sinnkonstruktionen und Grenzen eines Konzepts

2019      Anja Schulthess, Universität Zürich
„Medieaaschiss: Müller grüsst DRS“ – Die Bewegungszeitungen Eisbrecher und Brecheisen zwischen Gegenöffentlichkeit, medialer Selbstrepräsentation und Ventil im (medialen) Kontext der Zürcher Achtziger Bewegung

Lukas Emmenegger, Universität Bern
«La matière miraculeuse»? Die Verwendung von Radiumleuchtfarben in der Schweizer Uhrenindustrie und der Schutz der Radiumsetzer_innen vor ionisierenden Strahlen im Kontext des Arbeitsschutzes (1907–1963)

2020      Benyamin Khan, Universität Bern
Unsichtbare Kinder. Der Umgang der Behörden mit versteckten Kindern von ArbeitsmigrantInnen in der Schweiz (1950er-1970er Jahre)
 

«NZZ Geschichte» ist Medienpartner des Jahrespreises 2021 des Schweizerischen Sozialarchivs

 


Start geglückt - swisscovery von SLSP ist online

Seit dem 7. Dezember 2020 ist der neue Bibliothekskatalog swisscovery der neuen gesamtschweizerischen Bibliotheksplattform SLSP (Swiss Library Service Platform) in Betrieb und alle eingeschriebenen Benutzer/innen haben nun Zugang zu Medien von rund 475 Bibliotheken in der ganzen Schweiz (siehe auch Newsletter 6/2020).

Wenn Sie diesen Text lesen, werden Sie also die neue Suchoberfläche swisscovery von SLSP möglicherweise schon getestet (Kompliment!) und sich hoffentlich auch erfolgreich registriert und eingeloggt haben (herzlich willkommen bei SLSP!). Allenfalls haben Sie sogar schon Bücher aus der Bibliothek des Sozialarchivs ausgeliehen (wir gratulieren!). Falls Sie noch nicht so weit gekommen sind – auch kein Problem: Die Neuregistrierung können Sie jederzeit vornehmen.

Nachfolgend nochmals einige Informationen zur Erinnerung:

  • Registrierung: Bibliothekskund/innen müssen ein SWITCH edu-ID-Konto besitzen, um von den swisscovery-Dienstleistungen Gebrauch machen zu können. Hier können Sie sich registrieren: https://registration.slsp.ch/

Falls Sie bei der Registrierung Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit telefonisch oder vor Ort an unser Personal wenden, wir unterstützen Sie gerne!
> Tipp: Nehmen Sie sich etwas Zeit und unterbrechen Sie den Registrierungsvorgang nicht.
 

  • Ausweise: Bisherige Bibliothekskarten können weiterhin gebraucht werden.

 

  • «Alte» Ausleihen: Über den Link recherche.nebis.ch können Sie diejenigen Ausleihen einsehen, welche Sie noch über Ihr NEBIS-Konto getätigt haben. Benützen Sie dafür Ihre bisherigen Login-Daten.

 

  • «Neue» Ausleihen: Ausleihen, die Sie bereits über swisscovery gemacht haben, können Sie in Ihrem neu erstellten SLSP-Konto via SWITCH edu-ID kontrollieren.

 

  • SLSP-Courier: Der SLSP-Courier ermöglicht Ihnen, sich innerhalb von 48 Stunden Bücher von einer Bibliothek in eine andere liefern zu lassen gegen eine Gebühr von CHF 6.- pro bestelltem Dokument. Gewisse Hochschuleinrichtungen übernehmen diese Gebühr für ihre Angehörigen, klären Sie dies bei Ihrer Hochschule ab.

 

  • Wichtig: SLSP beziehungsweise swisscovery löst den bisherigen NEBIS-Katalog ab, jedoch nicht die Sozialarchiv-eigenen Datenbanken der Sachdokumentation (sachdokumentation.ch) und des Archivs (findmittel.ch und bild-video-ton.ch). Archivunterlagen, bewegte und unbewegte Bilder sowie thematische Dossiers mit Broschüren oder Zeitungsausschnitten bestellen Sie unverändert wie bisher.

> Informationen rund um SLSP und swisscovery finden Sie auch hier: https://www.nebis.ch/de/swisscovery/
Und natürlich können Sie sich bei Fragen jederzeit an unser Bibliothekspersonal wenden.

Susanne Brügger, Leiterin Bibliothek, und Vassil Vassilev, Leiter Benutzung
 


Ein neuer Blick auf die

Vollversammlungen der

Achtziger Bewegung

Vor vierzig Jahren rebellierte die Jugend in verschiedenen Schweizer Städten. Die Ereignisse sind bekannt, weil die Auseinandersetzungen in ihrer Intensität das bisher bekannte Mass sprengten. Zudem gibt es für diese Jugendbewegung eine eindrückliche Fülle historischer Quellen. Mit dem Rohmaterial des Videoladens Zürich sind nun fast 200 Stunden Aufnahmen aus einer bewegten Zeit neu im Sozialarchiv zugänglich. Besonders aufschlussreich sind die Vollversammlungen.

Vor bald einem Jahrzehnt lancierte der Videoladen Zürich zusammen mit Memoriav (dem Verein zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz) und dem Sozialarchiv das Projekt zur Digitalisierung seines Rohmaterials. Im Zentrum sollten die Aufnahmen stehen, die im Zusammenhang mit der Jugendbewegung der 1980er Jahre entstanden sind. Berücksichtigt wurden aber auch die Vorläufer und Nachwehen, so dass der Bestand die zwei Jahrzehnte zwischen 1976 und 1995 abdeckt. Insgesamt wurden rund 200 Videobänder von Spezialistinnen gereinigt und anschliessend digitalisiert. Inzwischen ist der Bestand online zugänglich: https://www.bild-video-ton.ch/bestand/signatur/F_9049.

Video-Rohmaterial geniesst keinen allzu hohen Stellenwert in der Forschung. Weder bei Filmwissenschaftlern noch bei Historikerinnen steht es als Quellenmaterial hoch im Kurs. Es gilt als Vorstufe zu einem Werk, ästhetisch unausgereift und inhaltlich wenig aussagekräftig. Hier sei die Prognose gewagt, dass der Bestand des Videoladens diese Einschätzung verändern könnte.


Wohn-Demo vom 30. August 1980: Sekunden, nachdem die Videoladen-Crew von einem Wasserwerfer getroffen worden ist (SozArch F 9049-026)

Die Videoladen-Crew war in den «heissen» Jahren von 1980 bis 1982 fast pausenlos unterwegs. So sind viele Stunden Aufnahmen entstanden, die sehr wohl neue Aufschlüsse über die achtziger Ereignisse ermöglichen könnten. Das Bewegtbild gibt zudem Informationen frei, die andere Quellen nicht liefern können: Die Aufnahmen der «Wohn-Demo» vom 30. August 1980 (SozArch F 9049-026 und F 9049-058) zeigen beispielsweise, wie sich die Jugendlichen auf die Demonstration vorbereiten oder welche Diskussionen über Routenwahl und Gewaltbereitschaft geführt werden. An der Demo selbst kommt es zu Konflikten mit der Polizei, die in stundenlange, gewalttätige Scharmützel münden. Jugendliche, die von einem Tränengaseinsatz betroffen sind, werden notversorgt. Passanten beobachten die Vorgänge neugierig und mischen sich teilweise verbal in die Auseinandersetzungen ein. Der Kameramann des Videoladens bekommt die Ladung eines Wasserwerfers ab. Wenige Meter voneinander entfernt finden zeitgleich ein Strassenmusikauftritt und ein Polizeieinsatz statt. Nichts von dem findet sich in der Presseberichterstattung, in den Polizeirapporten oder in Erlebnisberichten von Beteiligten. Das bewegte Bild übertrifft an Informationsdichte alle anderen Quellengattungen.

Natürlich bildet auch dieses Rohmaterial nicht «die Realität» ab. Die Ereignisse der erwähnten Wohn-Demo zogen sich über Stunden hin. Die beiden Bänder decken davon nur rund 60 Minuten ab. Die Kamera wird laufend aus- und eingeschaltet. Längere Phasen (der Ereignislosigkeit?) fehlen ganz. Zudem filmt die Videoladen-Crew nicht neutral, sondern aus der Perspektive der Bewegung. Gewalttätigkeiten der Gegenseite werden nach Möglichkeit genau dokumentiert, zertrümmerte Schaufenster und der Barrikadenbau der Jugendlichen scheinen hingegen eher nur zufällig ins Bild zu geraten. Die Kamera sucht immer wieder eine bisweilen fast aufdringliche Nähe zur Polizei. Man belauert sich gegenseitig und spart nicht mit Provokationen.


Wohn-Demo vom 30. August 1980: Ein Polizist feuert eine Tränengaspatrone ab, im Off ist Gelächter zu hören (SozArch F 9049-058)

Einen besonders intimen Einblick ins Funktionieren der Jugendbewegung bieten die Aufnahmen der Vollversammlungen. Diese Form des Zusammenkommens und Diskutierens hatte sich ab dem ersten Tag der Ereignisse etabliert und wurde von den Bewegten nie in Frage gestellt. Die Vollversammlung galt als einziges Organ mit Entscheidungsgewalt. Die Delegierung an eine Gruppe mit Leitungsfunktionen wurde zwar ansatzweise diskutiert, aber jedes Mal verworfen. Der Widerstand dagegen war wohl nicht zuletzt deshalb so radikal, weil genau dies von den Behörden immer wieder gefordert wurde: Sie waren bereit, mit einer Delegation zu verhandeln, aber sicher nicht mit einer anonymen Menge. Die Vehemenz, mit der die Jugendlichen auf dieser Form beharrten, hatte auch mit dem Vertrauensverlust in gängige politische Abläufe zu tun. Die älteren Jugendlichen mit einem 68er-Hintergrund fühlten sich durch die jahrlange Hinhaltetaktik der Behörden verschaukelt, den jüngeren fehlte jede Geduld, noch Jahre auf die Realisierung ihres Begehrens zu warten. Allen gemeinsam war eine tiefgehende Abneigung gegen einen parteipolitischen Weg: Sowohl den etablierten Parteien als auch den Parteien der Neuen Linken schlug heftige Abwehr entgegen, wenn diese versuchten, sich den Anliegen der Jugendlichen anzunehmen. Die ganze Energie lag im Kollektiv, jeder Versuch einer Vereinnahmung wurde äussert argwöhnisch beäugt. Das musste auch das Aushängeschild der Ausgestossenen und Randständigen, Pfarrer Ernst Sieber, erleben, dessen Einstehen für die Jugendbewegung auf kontroverse Reaktionen stiess, wie Pfeifkonzerte nach seinen Voten an Vollversammlungen belegen.

An den Treffen, die nach dem Opernhaus-Krawall vom 30. Mai 1980 in kurzer Abfolge stattfanden, diskutierten die Jugendlichen also so lange, bis eine Entscheidung über das weitere Vorgehen mittels Abstimmung möglich war – oder die Teilnehmenden vom stundenlangen Hin und Her so zermürbt waren, dass sich die Versammlung ohne Beschluss auflöste. Die Vollversammlungen fanden an verschiedenen Orten statt: im Volkshaus, auf dem Platzspitz und später auch im autonomen Jugendzentrum. Grundsätzlich stand das Mikrofon allen Anwesenden zur freien Meinungsäusserung offen. Als fleissige Redner entpuppten sich aber bald die Männer, Frauen meldeten sich selten. Der Ablauf einer Vollversammlung bestand im Wesentlichen daraus, dass zuerst aus Wortmeldungen eine Art Traktandenliste entstand. Rednerinnen und Redner fanden sich beim Mikrofon ein und warteten in der Regel artig, bis sie an der Reihe waren. Wenn der Austausch der Argumente sich erschöpft hatte, folgte die Abstimmung durch Handerheben im Plenum.


Emilie Lieberherr und Sigmund Widmer an der Vollversammlung der Jugendbewegung im Volkshaus, 14. Juni 1980 (SozArch F 9049-014)

Was bei der blossen Schilderung langweilig und reizlos tönt, war zumindest in der Anfangsphase der Zürcher Jugendbewegung ein überaus mächtiges politisches Instrument. Die Vollversammlung als Forum der Willensbekundung zeigte ihre Stärke und ihr Durchsetzungsvermögen auch darum, weil die Bewegung in erster Linie ein vordringliches Ziel hatte: Die Stadt sollte ihr ein autonomes Jugendzentrum zur Verfügung stellen. Hinter dieser Forderung standen bis zu 10'000 Jugendliche, die dafür auch auf die Strasse gingen. Der Anspruch auf ein autonomes Jugendzentrum war auch für breite Kreise der Bevölkerung nachvollziehbar: Die Benachteiligung alternativer Kultur und das Fehlen nichtkommerzieller Treffpunkte in der Stadt waren augenfällig. Die Behörden hatten es versäumt, dem jahrzehntelang wiederholten Ruf nach einem Jugendhaus nachzukommen. Selbst die Ereignisse von 1968 und das krachend gescheiterte Experiment mit dem Bunker hatten ihnen die Augen nicht geöffnet. Dort hatte man 1970 versucht, die Jugend mit einem fensterlosen Luftschutzbunker unter dem Lindenhof abzuspeisen. Das Fass zum Überlaufen brachte dann bekanntlich die Vorlage, für 60 Millionen das Opernhaus zu renovieren – und die nicht-etablierte Kultur erneut zu ignorieren. Am 30. Mai 1980 demonstrierten die Jugendlichen dagegen und es kam zum berühmt-berüchtigten Opernhaus-Krawall.

Wenige Tage später, am 4. Juni, kam es zur denkwürdigen Vollversammlung im Volkshaus. Sie kann dank der Aufnahmen des Videoladens fast integral nacherlebt werden (SozArch F 9049-003/-014/-021). Die Jugendbewegung war auf einem frühen Höhepunkt ihrer Wirkungsmacht. Der Anlass zog 3'000 Jugendliche an. Der Strom Interessierter an diesem Mittwochabend war aus verschiedenen Gründen enorm: Angekündigt war eine Aufführung eines Videos, das am Opernhaus-Krawall entstanden war und das bereits für Furore gesorgt hatte. Der an der Universität Zürich lehrende Ethnologe Heinz Nigg hatte zusammen mit der Projektgruppe «Community Medien» die Auseinandersetzungen beim Opernhaus und in den angrenzenden Strassenzügen gefilmt, was dem zuständigen Regierungsrat Alfred Gilgen sauer aufstiess. Das Band wurde konfisziert, weitere Aufführungen wenig später verboten.

Ebenfalls gezeigt wurde die Fernsehberichterstattung über den Krawall – die Ereignisse hatten sowohl in den Printmedien als auch im Fernsehen für eine überreizte Berichterstattung gesorgt. Die öffentliche Meinung reagierte schockiert und empört auf den Gewaltausbruch, der hauptsächlich den Jugendlichen angelastet wurde. Die Bewegung sah dies verständlicherweise genau umgekehrt. Der Frontenbezug und die Gewaltbereitschaft (auf beiden Seiten) waren schon nach den ersten Abendstunden am Freitag des Opernhauskrawalls klar und sollten sich während der nächsten zwei Jahre nicht mehr signifikant verschieben. Folgerichtig zeigten deshalb einige Jugendliche in einer Performance auf der Volkshausbühne, wie man sich im Falle einer Verhaftung verhalten sollte. Unterstützt wurden sie dabei von Anwältinnen und Anwälten des Anwaltskollektivs.

Den Höhepunkt dieser Vollversammlung bildete allerdings der Auftritt von Stadträtin Emilie Lieberherr und Stadtpräsident Sigmund Widmer. Weil die Jugendlichen sich geweigert hatten, den umgekehrten Weg zu gehen – nämlich eine Delegation ins Stadthaus zu schicken –, blieb den beiden Stadträt/innen nichts Anderes übrig, als sich einer Diskussion in der Höhle des Löwen zu stellen. Dieser Umstand war verblüffend und zeigt, dass der Druck der Ereignisse auf der Strasse seine Wirkung tat. Der Gang ins Volkshaus war wohl auch ein Eingeständnis, die Entwicklungen in der Jugendpolitik während Jahren vollkommen verschlafen zu haben. Die Debatte zwischen Lieberherr, Widmer und dem Plenum dauerte rund eine Stunde und spielt sich in erstaunlich gesitteter Atmosphäre ab. Es ist förmlich spürbar, dass die Jugendbewegung bereits an diesem Abend ihrem Ziel eines autonomen Jugendzentrums sehr nahe kam. Daran änderte auch nichts, dass sich sowohl Lieberherr als auch Widmer wiederholt mit paternalistisch anmutenden Statements an das jugendliche Publikum wandten – sie wurden mit Pfeifkonzerten quittiert. Auch die Taktik von Lieberherr und Widmer, sich hinter dem politischen Entscheidungsprozess zu verschanzen, der ihre Machtbefugnis begrenzte, erlitt Schiffbruch. Der Abend endete mit einem zweifachen Zugeständnis: Die Stadt stellte den Jugendlichen die Rote Fabrik für ein Fest am kommenden Wochenende zur Verfügung und versprach, sofort Verhandlungen über eine in Frage kommende Liegenschaft aufzunehmen. Weniger als einen Monat später wurde das autonome Jugendzentrum an der Limmatstrasse 18/20 Realität.




Vollversammlung vom 25. Juni 1980: Eine junge Frau ist im Begriff, das Wort zu ergreifen, ein Mann entreisst ihr das Mikrofon (SozArch F 9049-045)

Einen solchen Durchbruch hatten wohl nur die Optimistischsten erwartet. Die Vollversammlung als entscheidendes Gremium und Machtinstrument sah sich dadurch bestärkt und legitimiert, und dieser frühe Erfolg dürfte auch dazu beigetragen haben, dass während der nächsten Monate niemand am Instrument der Vollversammlung rüttelte. In dieser Phase gab es bisweilen auch kuriose Momente: So konnte es vorkommen, dass ein ganzer Demonstrationszug zum Stillstand kam, weil – über Megafon – der weitere Verlauf der Route diskutiert werden musste.

Die Mängel der Vollversammlung traten allmählich zu Tage, nachdem das autonome Jugendzentrum am 28. Juni 1980 eröffnet worden war. Die Tage und Wochen des Kampfes auf ein Ziel hin waren vorbei und damit die Schlagkraft der Vollversammlung. Sobald es nichts mehr zu erstreiten galt, waren Konzepte und Strategien gefragt. Doch dafür eignete sich die Vollversammlung nicht. Bereits die Aufnahmen zur AJZ-Eröffnung (SozArch F 9049-047) zeigen, dass Probleme auf die Bewegung zukamen, die sie weder verursacht hatte noch aus eigener Kraft lösen konnte. Wie sollte die baufällige Liegenschaft mit dem lächerlichen Betrag von 40'000 Franken, den die Stadt gesprochen hatte, in Schwung gebracht werden? War das Haus nicht viel zu klein für alle Bedürfnisse, die sich angestaut hatten? Sollte man angesichts der grassierenden Wohnungsnot auch im AJZ übernachten dürfen? Und stimmte das Gerücht, dass die Stadt vorhatte, die Liegenschaft innert Jahresfrist sowieso abzureissen? In der Vollversammlung wurde diese Frage zwar diskutiert, aber statt wie früher Euphorie und Tatendrang machte sich im Plenum nun Ratlosigkeit breit. Die Jugendlichen reagierten zwar sehr schnell mit einer Fülle von Arbeitsgruppen, die sich den einzelnen Problemfeldern annahmen. Der Dampfer AJZ nahm Fahrt auf, lief aber schon nach wenigen Wochen auf Grund. Vor allem Drogenprobleme führten zu einer ersten Schliessung im September 1980. Die Situation war verfahren: Auf der einen Seite die Bewegung, die stur an ihren Wegen der Entscheidungsfindung festhielt und weder Delegationen noch eine Machtaufteilung innerhalb tolerierte. Auf der anderen Seite die Behörden, die sich nach der Übergabe der Liegenschaft nicht mehr in der Pflicht sahen, irgendeinen Beitrag zur Lösung der anstehenden Probleme beizutragen und ihre Aufgabe einzig darin sahen, mit repressiven Mitteln für Ruhe und Ordnung zu sorgen.

Die Videoaufnahmen der Vollversammlungen erweisen sich bei näherem Hinsehen somit als eine reichhaltige Quelle für die Geschichte der Jugendbewegung. Sie geben in erster Linie Auskunft über die Themen, die den Jugendlichen unter den Nägeln brannten: Wann endlich erhalten wir ein Jugendhaus? Ist der Einsatz von Gewalt an Demonstrationen legitim? Was ist zu tun bei einer Verhaftung durch die Polizei oder nach einer Tränengasattacke? Darüber hinaus lassen sich ihnen viele zusätzliche Informationen entnehmen: Welche Jugendlichen ergreifen öfter das Wort? Auf welche Reaktionen stossen die Voten im Publikum? Wie verhalten sich Frauen am Mikrofon? Wie verhält sich das Plenum, wenn die Diskussion ausufert? Was hat es mit der schleppenden Sprechweise vieler Jugendlicher auf sich? Wie sind die Jugendlichen gekleidet? Welche unterschiedlichen Interessen lassen sich bei den versammelten Jugendlichen ausmachen?


Vollversammlung vom 7. Juni 1980: Warteschlange vor dem Mikrofon (SozArch F 9049-008)

Eine Analyse solcher und anderer Fragen kann dazu beitragen, die ausgetretenen Rezeptionspfade der 80er Bewegung zu verlassen. Im Jubiläumsjahr 2020 stand fast ausschliesslich die Erinnerung im Vordergrund: Bewegte erzählten, «wie es damals war». Dies ist zwar sowohl für Zeitzeug/innen als auch für später Geborene interessant, blendet aber aus, dass es neben den individuellen und kollektiven Erlebnissen immer noch unvollständig beantwortete Fragen gibt. Beispielsweise bedarf es der Klärung, ob es einen kausalen Zusammenhang gibt zwischen der Depression, die viele Jugendliche nach dem Abbruch des AJZ erfasst hatte, und dem Absturz in den unkontrollierten Konsum harter Drogen. Ebenfalls im Raum steht die Frage, ob die Bewegungsgeneration tatsächlich so wesentlich für die kreative, kulturelle (nicht nur die Musik betreffend) und gastronomische Aufbruchstimmung der späten 1980er und frühen 1990er Jahre verantwortlich war. Nötig ist in erster Linie ein unverstellter Blick auf die Ereignisse, der sich auch von den Positionsbezügen und ideologischen Abwehrmechanismen zu lösen vermag, die bei vielen Beteiligten auch 40 Jahre danach unverrückbar scheinen.

Die Aufnahmen der Vollversammlungen aus dem Archiv des Videoladens könnten dabei durchaus hilfreich sein. Sie zeigen, welche Macht der Vollversammlung in den ersten Wochen der Bewegung zukam, wie partizipativ und taktisch clever ihre Beschlüsse anfangs waren. Mit der Dauer der Achtziger Unruhen wurde aber zunehmend klar, dass die Jugendbewegung kein homogenes Kollektiv war, sondern mit Post-68ern und Spontis, Radikalen und Pragmatischen, Studierenden und Lehrlingen eine riesige Bandbreite an Altersgruppen, Ideologien und Bedürfnissen hinter dem gemeinsamen Ziel eines AJZ versammelte. Mit der strikten Weigerung der Macht- und Verantwortungsdelegation könnten die Bewegten womöglich selber ihren Beitrag zum Scheitern der Bewegung beigetragen haben.

Nach der ersten Schliessung des AJZ im September 1980 war der Videoladen nur noch vereinzelt vor Ort, wenn Vollversammlungen stattfanden. Die Kritik aus den eigenen Reihen an dieser Diskussionsform wurde lauter, die Teilnehmerzahlen sanken. Allerdings wandte sich die Jugendbewegung nie offiziell von der Vollversammlung ab. Die massgebliche Arbeit fand nun aber in den Arbeitsgruppen des AJZ statt. Die Bewegung kommunizierte über Flugblätter, eigene Zeitungen und Piratenradios – und seit Anbeginn auch mit den Videos des Videoladens. Die Ereignisdichte ergab Material zur Genüge. Rund zwei Drittel des gesamten Videoladen-Archivs stammen aus der Zeit zwischen Opernhauskrawall und der definitiven Schliessung des AJZ weniger als zwei Jahre später. Aus diesem Rohmaterial entstanden mehr als zehn Videoproduktionen und 1981 mit «Züri brännt» auch ein Meilenstein des Bewegungsvideos.

Stefan Länzlinger


Buchempfehlungen der Bibliothek


Zum ersten Mal gab es an einer nationalen Ausstellung ein konfessionelles Programm und einen eigens dafür konzipierten Gottesdienstraum, das SAFFA-Kirchlein, wie es im Volksmund genannt wurde (SAFFA 1958, SozArch F Fd-0003-47).

Evelyne Zinsstag und Dolores Zoé Bertschinger: «Aufbruch ist eines, und Weitergehen ist etwas anderes». Frauenräume: von der Saffa 58 über das Tagungszentrum Boldern zum Frauen*Zentrum Zürich. Wettingen, 2020
(Signatur 144708)

Die zweite Schweizerische Ausstellung für Frauenarbeit (SAFFA) 1958 in Zürich war nicht einfach «eine hübsche, bunte Schau mit viel traulich-fraulichem Drum und Dran». Die SAFFA 58 war auch der Gründungsort der ökumenischen Frauenbewegung in der Deutschschweiz. Von den Verflechtungen der kirchlichen und der säkularen Frauenbewegung einerseits und den Theologinnen Ruth Epting, Else Kähler und Marga Bührig andererseits handelt der erste Teil dieses Buches.

Das «SAFFA-Kirchlein» war ein Frauenraum, in dem religiöse Frauen eine neue Formensprache für sich entdeckten. Diese Erfahrungen entwickelten Marga Bührig und Else Kähler am Evangelischen Tagungszentrum Boldern weiter, wo sie mit jüngeren Frauen in Austausch traten. Der Frauenbewegung als einer «Tradition der Frauen» und dem intergenerationellen Gespräch, wie es heute im Frauen*Zentrum gepflegt wird, ist der zweite Teil des Buches gewidmet.

Bestände zum Thema im Sozialarchiv:

Rebecca Hesse [et al.]: Aus erster Hand. Gehörlose, Gebärdensprache und Gehörlosenpädagogik in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert. Zürich, 2020
(Signatur 144728)

Gehörlose galten im 19. und 20. Jahrhundert lange als «Behinderte». Zu ihren Eigenheiten gehörte die Gebärdensprache, eine Ausdrucksform, die sie vom Rest der Gesellschaft trennte. Heute verstehen sich Gehörlose als «kulturelle Minderheit». Ihre Identität gründet zu einem wesentlichen Teil auf der Gebärdensprache. Gehörlosigkeit pauschal als Behinderung abzustempeln, lehnen sie ab.

Das neu erschienene Buch beleuchtet die wechselhafte Geschichte der Gehörlosen in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert. Im Mittelpunkt stehen die Orte, an denen sich die hörende Gesellschaft und die Gehörlosengemeinde begegneten, insbesondere die Taubstummenanstalten und späteren Sprachheilschulen, die bis in die 1980er Jahre nach der Lautsprachmethode unterrichteten. Die Studie stützt sich auf breite Archivbestände und zahlreiche Interviews.


In der Bibliothek des Sozialarchivs gehören die Jahresberichte des «Schweizerischen Fürsorgevereins für Taubstumme» (heute «Sonos» - Schweizerischer Verband für Gehörlosen- und Hörgeschädigten-Organisationen, Signatur K 403 C) zu den ältesten ihrer Gattung.
 
Bestände zum Thema im Sozialarchiv:


Purimfest in Lengnau, 1907 oder 1908 (SozArch F 5090-Fb-047)

Jacques Picard, Angela Bhend (Hrsg.): Jüdischer Kulturraum Aargau. Baden/Zürich, 2020
(Signatur Gr 15152)

Im aargauischen Surbtal zeugt ein reiches Kulturerbe von der jüdischen Geschichte der beiden Dörfer Endingen und Lengnau. Im 18. Jahrhundert war die jüdische Bevölkerung der Schweiz gezwungen, in diesen beiden Gemeinden zu leben. Im Lauf des 19. Jahrhunderts errangen die Schweizer Jüdinnen und Juden nach und nach die gleichen Rechte wie ihre nichtjüdischen Landsleute. Der gesellschaftliche Wandel führte zu einer Abwanderung in Schweizer Städte und ins Ausland.

So weist der jüdische Kulturraum Aargau über sich hinaus in die Welt. Das reich bebilderte Buch schildert auf eindringliche Art die Geschichte und Gegenwart des jüdischen Aargaus, die in weiten Teilen eine Geschichte der Jüdinnen und Juden in der Schweiz ist. Über 40 Autorinnen und Autoren legen Zeugnis ab vom jüdischen Alltag, der Emanzipation, den Bedrohungen in schwerer Zeit, aber ebenso vom Erfolg der Schweizer Jüdinnen und Juden weltweit.

Susanne Brügger
 


 

Statt der üblichen Zuwachsliste


Wir arbeiten daran… (SozArch F 5025-Fa-378)

An dieser Stelle folgt jeweils die Zuwachsliste mit den neu erworbenen Büchern und Zeitschriften aus den vergangenen zwei Monaten. Aufgrund des Wechsels von NEBIS zu SLSP/swisscovery können wir Ihnen die Neuerwerbungen aus den Monaten November und Dezember 2020 jedoch ausnahmsweise (noch) nicht präsentieren. Denn mit dem Systemwechsel war von Ende Oktober bis Anfang Dezember auch ein Katalogisierungs- und Erwerbungsstopp verbunden, während dessen die bibliografischen Daten von NEBIS in die neue gemeinsame bibliografische Datenbank von SLSP migriert wurden. Bücher konnte das Sozialarchiv zwar auch in dieser Zeit einkaufen, aber in keiner Weise bearbeiten.

Seit dem 7. Dezember sind wir nun mit Hochdruck daran, die Bücher und Zeitschriften aus dieser Umstellungsphase zu katalogisieren und für die Benutzung bereit zu machen. Die Bibliothekssoftware dafür ist übrigens auch neu und heisst jetzt nicht mehr «Aleph», sondern «Alma». (Nicht nur Sie als Bibliotheksbenutzer/in, auch wir als Bibliothekar/innen müssen umlernen…) In swisscovery werden diese Bücher also laufend recherchier- und bestellbar.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben, und wir hoffen, dass wir Ihnen dann im SozialarchivInfo 1/2021 nicht nur die Bücher von Januar und Februar 2021, sondern auch die in dieser Nummer unterschlagenen präsentieren können.

Ihr Sozialarchiv-Team


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